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Rigoletto und die Wassergefährdungsklassen von Stoffen und Gemischen

Beschäftigt man sich mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz AwSV – führt uns der Weg selbstverständlich auch zum Umweltbundesamt. Zur besseren Übersichtlichkeit hat das Umweltbundesamt eine eigne Seite eingerichtet, die sich ausschließlich mit dem Thema „wassergefährdende Stoffe“ beschäftigt: www.webrigoletto.uba.de 
...Wir schauen hier mal etwas genauer hin!

 

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Für Mensch und Umwelt – das Umweltbundesamt

Unser nachfolgender Beitrag soll einen kleinen Einblick geben zu folgenden Themen:
  •      Was sind wassergefährdende Stoffe? 
  •      Wie werden diese eingeteilt?
  •      Was versteht man unter einem Gemisch
  •      Welche Einstufungen gibt es?
  •      An wen kann man sich bei Fragen wenden?
Im Dschungel der Verordnungen und Gesetze in Deutschland sollte kaum einem Gesetz mehr Gewicht gegeben werden wie dem Wasserhaushaltsgesetz. Doch wann kommen wir mit diesem Gesetz in Berührung? Große Chemie- und Industrieunternehmen haben selbstverständlich ihre Fahrpläne und Leitfäden sowie Fachleute, die sich hiermit ausgiebig beschäftigen und auskennen. Unser Artikel richtet sich daher an Unternehmen, die vielleicht das erste Mal mit diesem Thema in Berührung kommen und natürlich an alle, die sich für Wasser- und Umweltschutz interessieren. 

 

Wassergefährdende Stoffe

Stoffe und Gemische können in ihrer Zusammensetzung eine Gefahr für unser Wasser und unsere Umwelt darstellen. Aus diesem Grund erfolgt eine Einteilung entsprechend ihrer Gefährlichkeit. Wir reden in diesem Zusammenhang zunächst von drei Wassergefährdungsklassen (WGK):
  •      WGK 1: schwach wassergefährdend
  •      WGK 2: deutlich wassergefährdend
  •      WGK 3: stark wassergefährdend
Gemäß der Definition nach § 62 Absatz 3 des WHG sind wassergefährdende Stoffe: 
„Feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.“


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So weit so „einfach“; aber was sind eigentlich Gemische? Gemäß der Definition sind Gemische Zusammensetzungen von (mindestens) zwei Stoffen (Komponenten). Die Einstufung von Gemischen findet eigenverantwortlich statt. Betreiber von Anlagen, in denen Gemische gelagert, abgefüllt und / oder umgeschlagen werden sind verpflichtet ein Dokumentationsformblatt mit der Einstufung der Gemische der zuständigen wasserrechtlichen Behörde vorzulegen. Wichtig: Die Einreichung erfolgt nicht an das Umweltbundesamt (UBA)!

Gilt für alle Gemische dann auch der Besorgnisgrundsatz und findet für die Anlagenbetreiber die AwSV Anwendung? JA!

Laut § 2 Absatz 4 AwSV bestehen Gemische aus zwei oder mehreren Stoffen. Die Zusammensetzung von Gemischen ist demnach nicht immer bekannt. Eine klare Definition und Einstufung von Gemischen, ist also nicht so einfach. Es zählt die Zusammensetzung und die Herkunft, um eine weitere Einstufung vorzunehmen. Der Anlagenbetreiber ist in jedem Fall dazu verpflichtet, alle Stoffe und Gemische, mit denen in seinen Anlagen umgegangen wird, zu bewerten. Zudem muss eine Einstufung in eine der drei Wassergefährdungsklassen erfolgen. Die Einstufung erfolgt anhand von Prüfdaten am Gemisch oder aller Inhaltsstoffe. Wie eingangs erwähnt erfolgt dies zunächst in Eigenregie. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren – dies gilt auch, wenn die Einschätzung der Stoffe und Gemische als nicht wassergefährdend ausfällt. 

Von dieser Pflicht sind Anlagenbetreiber nur entbunden, wenn die Stoffe und Gemische unabhängig von ihren Eigenschaften als stark wassergefährdend eingestuft werden. 

WICHTIG: Nichtwissen ist Grund zur Besorgnis – Besorgnis ist Grund zur Vorsorge



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Gemische werden generell nicht vom UBA geprüft. Ansprechpartner sind hier die Landesbehörden. Als Hilfestellung der Einschätzung kann auf der Seite www.umweltbundesamt.de ein Fließschema zur Einstufung von Gemischen heruntergeladen werden. Oder Sie wenden sich an uns, wir senden es gerne zu!

 

Rigoletto – eine fundierte Sammlung aller bereits eingestuften Stoffe

Damit Anlagenbetreiber auf bereits vorhandenes Wissen über die Einstufung von Stoffen und Gemischen zu greifen können, hat das Umweltbundesamt Rigoletto ins Leben gerufen. Unter www.webrigoletto.uba.de/rigoletto/ hat jeder der sich für dieses Thema interessiert die Möglichkeit Informationen zur Einstufung von Stoffen nach WGK zu suchen. 

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Man kann über den Stoffnamen oder eine Kenn-Nummer suchen, oder sich sogar durch die gesamte Liste aller bereits eingestuften Stoffe scrollen:

 

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Ist der gesuchte Stoff gefunden reicht ein Klick auf die Kennnummer in der ersten Spalte und die Details zur Einstufung können gelesen werden.

 

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In unserem Fall wurde der Stoff Acetaldehyd also nach WGK 3 (stark wassergefährdend) eingestuft.
Der erste Schritt für Anlagenbetreiber geht also zu Rigoletto!

 

Umwelt- und Wasserschutz – im Wandel der Zeit

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Bis Mitte des 19. Jahrhunderts befanden wir uns in der sogenannten Agrargesellschaft. Zum Ende des 20. Jahrhunderts (um 1950) wandelte sich unsere Gesellschaft in eine Konsumgesellschaft. Energieverbrauch, Abfallvolumen und die Schadstoffbelastung von Luft, Wasser und Boden stiegen signifikant an. Unser Konsum veränderte also die Umwelt. Erste Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen wurden dokumentiert unter deren Folgen Mensch, Tier und Umwelt negative Auswirkungen spürten. 1964 gab es dann auch das erste Umweltgesetz mit dem Titel „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“. 1969 wurde im Bundesinnenministerium die Abteilung für Umweltpolitik gegründet. Schon 1971 hielt das Vorsorgeprinzip Einzug. Das damalige Umweltprogramm der Bundesregierung veröffentlichte folgende Erläuterung:

„Umweltschutz darf nicht nur auf bereits eingetretene Schäden reagieren, sondern muss durch Vorsorge und Planung verhindern, dass in Zukunft Schäden überhaupt entstehen.“ 

Das Vorsorgeprinzip ist nach wie vor ein Grundsatz der Umwelt- und Gesundheitspolitik in Europa, nachdem die Vermeidung von Schäden anzustreben ist. 

 

Zusammenfassend stellen wir fest:

Umwelt- und Wasserschutz hat also bereits eine langjährige Tradition in Deutschland und Europa. Die Wichtigkeit zum Schutz unserer Umwelt hat höchste Priorität. Veröffentlichungen des Umweltbundesamts erleichtern heute unsere Arbeit und die Einstufung in die Gefährdungsklassen.

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder wünschen weitergehende Informationen: Sprechen Sie uns an. Auch wenn die Frage nichts mit Betonfertigteilen zu tun hat – wir sind im Bereich WHG stark vernetzt, denn dieses Thema liegt uns am Herzen. Wir finden sicher den richtigen Ansprechpartner für Sie und Ihre Frage!

 

Kontakt aufnehmen

 

Sonja Volk

Autor: Sonja Volk

Leitung Vertriebsinnendienst, Public Relations, Projektsteuerung und Auslandsvertrieb
E-Mail: s.volk@stelcon.de